Darf ich in der Insolvenz noch vollstrecken? Diese Frage beschäftigt viele Gläubiger während eines laufenden Insolvenzverfahrens. Auch für Rechtsanwälte ist sie von Relevanz, insbesondere im Rahmen der Mandantenberatung. Die Antwort scheint eindeutig: Nein, denn § 89 InsO untersagt dies. Muss eine unzulässige Vollstreckung dann aufgehoben werden oder genügt es, wenn sie ruhend gestellt wird?

In diesem Seminar werden die Grundzüge des Vollstreckungsrechts erläutert und diese sowie weitere Fragen beleuchtet. Der Vortrag zeigt die unterschiedlichen Vollstreckungsbeschränkungen im Insolvenzverfahren und deren Folgen. Darüber hinaus wird den Teilnehmern vermittelt, wie zu verfahren ist, wenn eine Vollstreckung trotz des Verbots durchgeführt wurde.

Inhalte des Online-Seminars

  • ​Vollstreckungsverbote
  • Rückschlagsperre
  • aktuelle Rechtsprechung
  • Lösungsvorschläge
  • unwirksame Pfändung
  • öffentlich-rechtliche Verstrickung
  • u.v.a.

Zielgruppen

  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Insolvenzrecht

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
Online-Seminar | Mo, 26.01.2026 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
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Video | Stand 26.01.2026
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.