Für viele Erbrechtler ist das Pflichtteilsrecht das „Brot- und Buttergeschäft“. Dies verwundert kaum, denn es gibt selten einen Erbfall ohne pflichtteilsrechtliche Bezüge.

Der Vortrag bietet einen kompakten Überblick über das Pflichtteilsrecht, das im Wesentlichen Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten umfasst. Der Vortragt eignet sich vor allem für Praktiker, die ihre Kenntnisse in diesem Bereich vertiefen oder auffrischen möchten.

Inhalte des Webinars sind Grundlagen des Pflichtteilsrechts, typische Ausgangssituationen und die praktische Anwendung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in der anwaltlichen Beratung unter Berücksichtigung der typischen Fallstricke.

Inhalte des Online-Seminars

  • Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben
  • Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegen Dritte
  • Der Wertermittlungsanspruch
  • Der Zahlungsanspruch
  • Der Pflichtergänzungsanspruch einschließlich der Durchsetzung vorbereitender Maßnahmen
  • Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
  • Die taktische Ausschlagung zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
  • Auswirkungen von Anrechnung und Ausgleichung auf den Pflichtteilsanspruch
  • Prozessuale Durchsetzung

Zielgruppen

  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Fachanwälte für Erbrecht
Online-Seminar | Do, 23.04.2026 | 16:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 23.04.2026
Dauer
ca. 150 Minuten
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.