Die Nachfolge beim Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft erfordert Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Dieses Online-Seminar dient einer Vertiefung der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Schnittstelle, die im Zusammenhang mit der Nachfolge in Personengesellschaftsanteile elementar ist. Der Referent gibt u.a. einen Überblick über gesellschaftsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Gesellschaftsform.

Auch werden spezielle Fragestellungen nach dem Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft erläutert, wie insbesondere die Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen oder aber Auswirkungen des Todes des Gesellschafters einer Personengesellschaft auf das Pflichtteilsrecht.

Inhalte des Online-Seminars
  • Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen im Personengesellschaftsrecht
  • Unterschiede der Nachfolge in Personengesellschaftsanteile zur Nachfolge in Kapitalgesellschaftsanteile
  • Verhältnis zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht
  • Gesetzliche Ausgangslage beim Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft
  • Gesellschaftsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen
  • Pflichtteilsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Musterformulierungen und Praxistipps können direkt in die eigene Praxis übernommen werden.

Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwälte für Erbrecht
Online-Seminar | Mi, 17.09.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 17.09.2025
Dauer
ca. 150 Minuten
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.