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Auch § 48 SGB X stellt den Rechtsanwender regelmäßig vor große Probleme im Sozialrecht.

Die Berechtigung für eine dauerhaft gewährte Leistung fällt weg und die Verwaltung zückt zur Aufhebung des Verwaltungsakts die Allzweckwaffe des Verwaltungsverfahrens.

Gilt § 48 SGB X wirklich für nahezu alle Fallgestaltungen?

Weitere Teile dieser Reihe beschäftigen sich mit §§ 44, 47 SGB X und § 45 SGB X.

Inhalte des Online-Seminars

Das Seminar setzt nicht zwingend die Kenntnis der vorherigen Veranstaltung zu § 45 SGB X voraus.

Wir beschäftigen uns nicht nur mit dem Grundlagenwissen zu § 48 SGB X, also der Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse, sondern auch mit aktueller Rechtsprechung zu diesem Themenbereich und wichtigem Praxiswissen.

Für Klägervertreter wie auch Rechtsanwender in den Behörden ist ein vertieftes Wissen zu § 48 SGB X unverzichtbar zur erfolgreichen Fallbearbeitung. Wann ist diese Regelung einschlägig und welche Rechtsgrundlagen kommen ansonsten in Frage?

Der Erfolg vor Gericht steht und fällt mit der Wahl der richtigen Rechtsgrundlage für die Aufhebung von Verwaltungsakten und deren zutreffenden Anwendung unter Beachtung der einzuhaltenden Fristen.

  • Abgrenzung zu § 44, § 45 SGB X
  • Voraussetzungen für die Aufhebung von Dauerverwaltungsakten
  • Rechtsfolgen
  • Fristen
  • aktuelle Rechtsprechung
  • Hinweise für die Praxis
Zielgruppen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Fachanwälte für Sozialrecht

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Video | Stand 21.09.2022
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