Ein Dauerbrenner im Sozialrecht: Einem Leistungsempfänger fehlt von vorneherein die Berechtigung für die gewährte Leistung, also soll diese gemäß § 45 SGB X zurückgefordert werden. Was einfach klingt, gelingt in der Praxis nicht immer. Weitere Teile dieser Reihe beschäftigen sich mit § 44 SGB X und § 48 SGB X.
Inhalte des Online-Seminars
Das Seminar beschäftigt sich nicht nur mit dem Grundlagenwissen zu § 45 SGB X, also der Rücknahme rechtswidriger begünstigender Bescheide, sondern auch mit aktueller Rechtsprechung zu diesem Themenbereich und wichtigem Praxiswissen.
Für Klägervertreter wie auch Rechtsanwender in den Behörden ist ein vertieftes Wissen zu § 45 SGB X unverzichtbar zur erfolgreichen Fallbearbeitung.
Der Erfolg vor Gericht steht und fällt mit der Wahl der richtigen Rechtsgrundlage für die Aufhebung von Verwaltungsakten und deren zutreffender Anwendung unter Beachtung der einzuhaltenden Fristen.
- Abgrenzung zu § 44, § 48 SGB X
- Voraussetzungen für die Rücknahme von vorneherein rechtswidriger Verwaltungsakte
- Rechtsfolgen
- Fristen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Hinweise für die Praxis
Zielgruppen
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
- Fachanwälte für Sozialrecht
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.
- Aufzeichnung
- Unterlagen
- Aufzeichnung
- Unterlagen