Paritätisches Wechselmodell und erweiterter Umgang gewinnen in der familienrechtlichen Praxis stetig an Bedeutung – und werfen dabei unterhaltsrechtliche Fragen auf, die bislang nicht abschließend geklärt sind. Zwei aktuelle BGH-Entscheidungen setzen hier wichtige Akzente: Der Beschluss vom 18.03.2026 (XII ZB 227/25) befasst sich mit Unterhaltsansprüchen zwischen den Elternteilen im Wechselmodell; der Beschluss vom 15.04.2026 (XII ZB 415/25) liefert praxisrelevante Leitlinien zum Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang. Das Seminar analysiert beide Entscheidungen, ordnet sie in die unterhaltsrechtliche Systematik ein und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Mandatsbearbeitung.

Inhalte des Online-Seminars

Wechselmodell: Unterhaltsanspruch des einen Elternteils gegen den anderen Elternteil (BGH, Beschluss vom 18.03.2026. XII ZB 227/25) 
Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang (BGH, Beschluss vom 15.04.2026, XII ZB 415/25; Vorinstanz OLG Düsseldorf v. 27. August 2025, II-5 UF 86/24)

Zielgruppen

  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Familienrecht

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
Online-Seminar | Mi, 14.10.2026 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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Video | Stand 14.10.2026
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.