Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Es brachte einige Neuregelungen mit sich, auf die sich Arbeitgeber und Beschäftigte einstellen müssen.
Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben. Daneben regelt es die wirtschaftliche Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld) und den Schutz vor einem Arbeitsplatzverlust durch ein Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.
Die Reform des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 diente auch dazu, eine verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen der Gesundheit der schwangeren Frau bzw. der Stillenden und ihres Kindes einerseits und ihrer selbstbestimmten Teilhabe an der Erwerbstätigkeit andererseits zu gewährleisten.
Das Mutterschutzgesetz stellt ein bundeseinheitliches Schutzniveau für alle Frauen in Beschäftigung sicher, soll die Umsetzbarkeit des Mutterschutzes verbessern sowie der Diskriminierung von schwangeren und stillenden Frauen entgegenwirken. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle denkbaren Beschäftigungsmöglichkeiten für schwangere Frauen auszuschöpfen, um ein Beschäftigungsverbot zu vermeiden.
Inhalte des Online-Seminars
- Persönlicher Geltungsbereich: Mutterschutz für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen und arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- Geltung des MuSchG für Geschäftsführerinnen von GmbHs
- Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schwangere und stillende Mütter, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
- Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz
- Regelungen zum Kündigungsschutz
Zielgruppen
- HR-Manager
- Personalreferenten
- Personalsachbearbeiter
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Unternehmensjuristen
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.
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