Minijob oder Midijob? Die richtige Einordnung kann Beiträge, aber auch Zeit und Ärger im Umgang mit der Sozialversicherung sparen.
In diesem Online-Seminar werden die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsarten „Minijob“ und „Midijob“ erläutert sowie die melde- und beitragsrechtlichen Konsequenzen der jeweiligen Beschäftigungsart in der Sozialversicherung dargestellt. So wird eine Unterscheidung möglich, die nicht nur zu Beitragsersparnissen führen, sondern auch Nachforderungen durch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung vermeiden kann. Das erworbene Fachwissen hilft Ihnen, die Ursachen für Fehlermeldungen im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung zu erkennen, und gibt Ihnen Sicherheit in Gesprächen mit Krankenkassen und Minijob-Zentralen.
Inhalte des Online-Seminars
- Geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt
Was sind die Besonderheiten dieser beiden Beschäftigungsarten? Was genau versteht sich unter dem Begriff der Berufsmäßigkeit, der in diesem Zusammenhang häufig fällt?
- Midijob, Gleitzone oder Übergangsbereich
Drei Begriffe für ein und dieselbe Art der Beschäftigung – was ist der Unterschied zur „klassischen“ versicherungspflichtigen Beschäftigung?
- Schwankendes Arbeitsentgelt
Was gilt, wenn das Arbeitsentgelt die Grenzen für den Mini- oder den Midijob gelegentlich übersteigt?
- Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung
Sind für diese Personengruppen alle Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen und, wenn ja, in welcher Höhe?
- Meldungen zur Sozialversicherung
Erfahren Sie, wann und zu welcher Krankenkasse die Meldungen zur Sozialversicherung zu senden sind und wann die Minijob-Zentrale Einzugsstelle ist.
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Steuerfachangestellte
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- HR-Manager