Arbeitgeber erstatten für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung im DEÜV-Verfahren. Insbesondere die Spezialfälle sorgen für teilweise erheblichen Arbeitsaufwand aufgrund von Rückfragen oder erforderlichen Berichtigungen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie diese Fälle schnell und korrekt bearbeiten werden können und welche Hintergründe die einzelnen Meldungen haben.
Inhalte des Online-Seminars
Arbeitgeber sind verpflichtet, der zuständigen Krankenkasse bestimmte Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu melden. Diese Meldepflicht und die im Verlauf einer Beschäftigung meldepflichtigen Tatbestände können verschiedene Herausforderungen in der Entgeltabrechnung mit sich bringen. Das Seminar geht auf folgende Inhalte ein:
An- und Abmeldungen in Sonderfällen
- Erkrankung bei Arbeitsaufnahme
- Beginn und Ende der Elternzeit (Neuregelungen ab 1.1.2024)
- Beschäftigung mit Rentenbezug
- Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
- bei Krankheit
- bei unbezahltem Urlaub
Meldungen bei Arbeitsunterbrechungen durch
- Entgeltersatzleistungen
- Mutterschaft und Elternzeit
- Pflegezeit und Familienpflegezeit
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Personalsachbearbeiter
- Personalleiter
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- Aufzeichnung
- Unterlagen