Für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung sind Angaben über die Anzahl der Kinder der Arbeitnehmenden und deren Lebensalter erforderlich. Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, wird ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder eingeführt.
Diese Meldeverfahren bringt den Unternehmen ab 1.7.2025 neue Meldeverpflichtungen.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, wie das neue Meldeverfahren funktioniert und welche Rückmeldungen die Arbeitgeber für die Entgeltabrechnung erhalten.
Inhalte des Online-Seminars
- Hintergrund der Regelung (Überblick)
- Neue Meldeverpflichtung für die Unternehmen
- Rückmeldungen auf die vorgenommenen Meldungen der Unternehmen
- Umgang mit möglichen Differenzen bei der Kinderanzahl
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Lohnabrechner
- Personalsachbearbeiter
- Personalleiter
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Steuerfachangestellte
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Unternehmensberater
