Mit der Einführung der KI-Verordnung (KI-VO) der EU wird die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen umfassend geregelt. Diese Verordnung betrifft alle, die KI-Tools oder Tools mit KI-Bestandteilen einsetzen oder sogar entwickeln. Gerade der Bereich HR spielt hierbei eine wichtige Rolle, weil er besonders sensibel ist und speziell in der KI-VO erwähnt wird. Deshalb sind gerade auch Personalabteilungen gefordert.
Unser Referent, Alex Worobjow, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und neben seiner juristischen Arbeit auch selbst an der Implementierung von KI-Lösungen beteiligt. In diesem Seminar vermittelt er Grundwissen zur KI-Verordnung für den Personalbereich und ordnet dieses anhand von praktischen Beispielen ein.
Inhalte des Online-Seminars
- Überblick über die KI-Verordnung und die Bedeutung für den Personalbereich
- Was sind KI-Systeme? Welche Systeme werden verboten?
- Risikokategorien, insb. Hochrisiko-KI-Systeme im Personalbereich
- Pflichten der Unternehmen, die KI-Systeme betreiben
- Besonderheiten bei Chatbots und sonstigen generativen Anwendungen
- Umsetzungsfristen/Handlungsempfehlungen
Zielgruppen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- Personalleiter
- Personalentwickler
- Führungskräfte
- HR-Manager
- Betriebs- und Personalräte
- Organisationsentwickler
- Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
- Rechtsanwälte
- Unternehmensjuristen
- Unternehmensberater
- Fachanwälte für Arbeitsrecht