Die schrittweise Einführung der KI-Verordnung (KI-VO) der EU ist in vollem Gange. Durch sie wird die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen umfassend geregelt. Jetzt steht das Inkrafttreten der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme unmittelbar bevor (August 2026).
Die KI-VO betrifft alle Unternehmen, die KI-Tools oder Tools mit KI-Bestandteilen einsetzen oder sogar selbst entwickeln. Hochrisikosysteme spielen gerade auch im Zusammenhang mit HR eine wichtige Rolle. Dieser Bereich ist besonders sensibel und speziell in der KI-VO erwähnt. Deshalb sind gerade auch Personalabteilungen gefordert.
Unser Referent, Alex Worobjow, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und neben seiner juristischen Arbeit auch selbst für die Implementierung und Entwicklung von KI-Lösungen verantwortlich. In diesem Seminar vermittelt er Grundwissen zur KI-Verordnung für den Personalbereich, aber auch das erforderliche technische Grundwissen in einfacher Sprache und ordnet dieses anhand von echten Beispielen aus der gelebten Praxis ein.
Inhalte des Online-Seminars
- Kurzer Überblick über die KI-Verordnung und die Bedeutung für den Personalbereich/Aktuelle Entwicklungen
- Was sind KI-Systeme?
- Risikokategorien, insb. Hochrisiko-KI-Systeme im Personalbereich
- Einordnung „General Purpose AI“/Chatbots
- Der klassische Typ KI-System aus der HR-Praxis unter der Lupe
- Erfahrungen mit KI-Systemen im HR-Bereich aus der eigenen Praxis
- Pflichten der Unternehmen, die KI-Systeme anbieten/betreiben, insb. Schulungspflicht
- Handlungsempfehlungen/Was von Personalern gefordert wird
Zielgruppen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- Personalleiter
- Personalentwickler
- Führungskräfte
- HR-Manager
- Betriebs- und Personalräte
- Organisationsentwickler
- Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
- Rechtsanwälte
- Unternehmensjuristen
- Unternehmensberater
- Fachanwälte für Arbeitsrecht