Die schrittweise Einführung der KI-Verordnung (KI-VO) der EU ist in vollem Gange. Durch sie wird die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen umfassend geregelt. Jetzt steht das Inkrafttreten der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme unmittelbar bevor (August 2026). 

Die KI-VO betrifft alle Unternehmen, die KI-Tools oder Tools mit KI-Bestandteilen einsetzen oder sogar selbst entwickeln. Hochrisikosysteme spielen gerade auch im Zusammenhang mit HR eine wichtige Rolle. Dieser Bereich ist besonders sensibel und speziell in der KI-VO erwähnt. Deshalb sind gerade auch Personalabteilungen gefordert.

Unser Referent, Alex Worobjow, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und neben seiner juristischen Arbeit auch selbst für die Implementierung und Entwicklung von KI-Lösungen verantwortlich. In diesem Seminar vermittelt er Grundwissen zur KI-Verordnung für den Personalbereich, aber auch das erforderliche technische Grundwissen in einfacher Sprache und ordnet dieses anhand von echten Beispielen aus der gelebten Praxis ein. 

Inhalte des Online-Seminars

  • Kurzer Überblick über die KI-Verordnung und die Bedeutung für den Personalbereich/Aktuelle Entwicklungen
  • Was sind KI-Systeme?
  • Risikokategorien, insb. Hochrisiko-KI-Systeme im Personalbereich
  • Einordnung „General Purpose AI“/Chatbots
  • Der klassische Typ KI-System aus der HR-Praxis unter der Lupe  
  • Erfahrungen mit KI-Systemen im HR-Bereich aus der eigenen Praxis 
  • Pflichten der Unternehmen, die KI-Systeme anbieten/betreiben, insb. Schulungspflicht
  • Handlungsempfehlungen/Was von Personalern gefordert wird

Zielgruppen

  • Personalsachbearbeiter
  • Personalreferenten
  • Personalleiter
  • Personalentwickler
  • Führungskräfte
  • HR-Manager
  • Betriebs- und Personalräte
  • Organisationsentwickler
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen
  • Unternehmensberater
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Video | Stand 17.04.2026
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