Die Elternzeit ist ein Dauerthema in vielen Personalabteilungen. Erhalten Sie hier einen umfassenden Überblick über die besonderen Regelungen zum Kündigungsschutz, der Arbeitszeitreduzierung sowie der Beurlaubung für Schwangere und Beschäftigte in Elternzeit.
Arbeitnehmer:innen, die Elternzeit nehmen, werden vor Kündigungen durch den:die Arbeitgeber:in weitgehend geschützt. Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden.
Will der:die Arbeitnehmer:in in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so kann er:sie dies nur nach § 19 BEEG; d. h. er:sie hat stets die für ihn:sie einseitig zwingende Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Arbeitnehmer:innen in Elternzeit haben einen Anspruch auf zweimalige Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer der Elternzeit. Hier hat der:die Arbeitgeber:in besondere Formalien zu beachten, falls er:sie die Teilzeit ablehnen will. Seit dem 1.9.2021 kann während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit im Umfang von 32 Wochenstunden ausgeübt werden (zuvor 30).
Einzelfälle zum Kündigungsschutz werden im Seminar ebenso besprochen wie die Thematik des Urlaubs, der bei Mutterschutz und Elternzeit eng zusammenhängt und immer wieder Fragen aufwirft - zum Beispiel bei der Kürzung von Urlaubsansprüchen bei Elternzeit und der Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit.
Inhalte des Online-Seminars
- Besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:innen in Elternzeit: Beginn des besonderen Kündigungsschutzes, Verbot jeder Kündigung, Kündigung mit Zustimmung der Behörde
- Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit: Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterarbeit während der Elternzeit, Voraussetzungen, Geltendmachung, Ablehnungsmöglichkeit des:der Arbeitgeber:in
- Urlaub bei Mutterschutz und Elternzeit: Entstehen von Urlaubsansprüchen, Übertragung des Urlaubs bei Mutterschutz und Elternzeit, Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit, Urlaub bei Teilzeit während der Elternzeit
- Befristete Arbeitsverhältnisse für Vertretungskräfte
Zielgruppen
- Personalreferenten
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- HR-Manager
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.