Seit dem 1.10.2020 dauert die Entschuldungsphase nur noch 3 Jahre. Eine kurze Zeit, in der es daher sowohl für Gläubiger als auch für Insolvenzverwalter wichtig ist, möglichst viel Masse zu generieren. Bei natürlichen Personen spielt dabei vor allem das Arbeitseinkommen eine wichtige Rolle. Häufig basiert hierauf der einzige nennenswerte Zutrag zur Masse. Dieser Vortrag beleuchtet das Thema aus verschiedenen Perspektiven. Fragen rund um das Arbeitseinkommen, z. B. in Bezug auf die Erhöhung und Herabsetzung des unpfändbaren Betrages, die Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter und die Möglichkeiten sowohl des Schuldners als auch der Gläubiger und ihrer jeweiligen anwaltlichen Vertreter, hier zu intervenieren, werden ausführlich thematisiert. Auch das Thema Vollstreckungsbeschränkungen und die damit jüngst debattierte Frage, wie mit einem Verstoß hiergegen umzugehen ist, sind Gegenstand des Vortrages.
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