Viele Unternehmen stehen in der Corona-Krise vor enormen Herausforderungen und haben bereits Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt. Neben dem Instrument der Kurzarbeit gibt es noch andere Möglichkeiten, Zeiten mit geringem Arbeitsaufkommen zu überbrücken. Denkbar ist – bevor Arbeitgeber zum letzten Mittel, der betriebsbedingten Kündigung greifen müssen - beispielsweise ein Abbau von Überstunden oder Urlaub, der Zugriff auf Zeitkonten oder die Erweiterung von „Home-Office“-Möglichkeiten. Das Seminar beschäftigt sich mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht.

Inhalte des Online-Seminars
  • Freistellung von Arbeitnehmern
  • Abbau von Urlaub und Überstunden
  • Einsatz von Zeitkonten
  • „Home-Office“-Vereinbarungen
  • Aspekte der Entgeltabrechnung
  • Einzelvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats 
  • Altersteilzeit nutzen
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Führungskräfte
  • HR-Manager
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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