Die Coronavirus-Pandemie stellt Einrichtungen und Betriebe des öffentlichen Dienstes vor zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen. In Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen besteht die Überlegung, ob Urlaubssperren und ggf. der Widerruf bereits genehmigter Urlaube erforderlich und zulässig sind, um die Patientenversorgung aufrecht erhalten zu können. Andere Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen oder bestimmte Bereiche der Studierendenwerke sind geschlossen oder auf eine Notbetreuung reduziert. Hier stellt sich die Frage, inwieweit die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie z. B. durch Abbau von Überstunden und Urlaub bis hin zur Vereinbarung von Kurzarbeit gemildert werden können.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.