Während in der Privatwirtschaft die Betriebszugehörigkeit in der Regel beschränkt ist auf die Zeit im Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber, sehen die Tarifvertragsparteien im TVöD/TV-L für bestimmte Leistungen zusätzlich die Anrechnung von Vorzeiten bei bestimmten anderen Arbeitgebern vor. Die Referentin vermittelt Ihnen einen komprimierten Überblick über die Regelungen des TVöD/TV-L zur Berechnung der Beschäftigungszeit. Die Vorschriften sowie aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich dargestellt.
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.