Zwar ist die staatliche Förderung für neue Altersteilzeitfälle bereits seit Langem ausgelaufen und zahlreiche tarifvertragliche Regelungen gelten nicht mehr. Dennoch wird Altersteilzeit weiterhin auf arbeitsvertraglicher, betrieblicher oder tarifvertraglicher Grundlage vereinbart. Aktuell wurde von der Alterssicherungskommission empfohlen, das Mindestalters für den ATZ-Beginn von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodells abzuschaffen. Diese Vorschläge sind derzeit noch nicht geltendes Recht, könnten die Gestaltung der Altersteilzeit aber grundlegend verändern. Das Online-Seminar vermittelt Ihnen deshalb sowohl die derzeit geltenden Regelungen als auch die möglichen Reformperspektiven. Sie erfahren, wie Altersteilzeit rechtssicher vereinbart und in der Entgeltabrechnung umgesetzt wird, welche Aufstockungsbeträge zu leisten sind und wie diese berechnet werden. Darüber hinaus erhalten Sie einen kompakten Überblick über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten sowie die Auswirkungen auf Meldungen, Beiträge und spätere Rentenleistungen. |
Inhalte des Online-Seminars
- Aktuelle Voraussetzungen für die Altersteilzeit (ATZ)
- Bedeutung des Tarifvorbehalts
- Blockmodell ohne Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung – Verteilzeitraum nur noch 3 Jahre?
- Grundsätzliche Voraussetzungen für die Altersteilzeit
- Blick in die Empfehlung der Alterssicherungskommission
- Modelle der ATZ unter Berücksichtigung der Halbierung der Arbeitszeit
- Teilzeitmodell, klassisches Blockmodell oder ein Kombinationsmodell aus Block- und Teilzeitmodell
- Gesetzliche Bestimmungen für die Umrechnung der Arbeitszeit in ATZ
- ATZ korrekt abrechnen
- Korrekte Bestimmung des Regelarbeitsentgelts für die Berechnung der Aufstockungsbeträge unter Berücksichtigung von besonderen Entgeltbestandteile wie Sonderzahlung, Zulagen, bAV, geldwerte Vorteile etc.
- Besonderheiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- Progressionsvorbehalt
- Freiwillige und private Krankenversicherung
- Meldepflichten für den Arbeitgeber
- Auswirkung von Kurzarbeit und Krankheit auf die ATZ
- Ursachen für einen Störfall in ATZ
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Aufzeichnung
- Unterlagen