Zwar stellt die Jahresabrechnung seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht den Beschlussgegenstand dar, Fehler in der Abrechnung führen aber zur Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der Vorschüsse. Nach wie vor sind auch die von der Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten entwickelten Grundsätze über die Abrechnung als reine Einnahmen-/Ausgabenrechnung und die Kostenverteilung zu berücksichtigen.
Mit Blick auf das Informationsinteresse der Wohnungseigentümer über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Eigentümergemeinschaft, ist der Verwalter verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen. In erster Linie hat der Vermögensbericht jeweils den Ist-Stand der Erhaltungsrücklage, weiterer gebildeter Rücklagen und das tatsächlich vorhandene Vermögen anzugeben, also Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einzelne Wohnungseigentümer und außenstehende Dritte.
In diesem Onlineseminar werden Ihnen Schritt für Schritt die maßgeblichen inhaltlichen Anforderungen an die Jahresabrechnung und die inhaltlichen Anforderungen an den Vermögensbericht anhand von Beispielen und Mustern anschaulich und verständlich erläutert.
Inhalte des Online-Seminars
Abrechnungsspitze als Beschlussgegenstand
Verhältnis Jahresabrechnung zum Wirtschaftsplan
Verhältnis Jahresabrechnung zum Vermögensbericht
Formbild der Jahresabrechnung
- Jahresgesamtabrechnung
- Jahreseinzelabrechnungen
- „Kombinierte“ Jahresabrechnung
Darstellung der Einnahmen
- Grundsätze
- Periodenfremde Einnahmen
Darstellung der Ausgaben
- Grundsätze
- Periodenfremde Ausgaben
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Verfahrenskosten
- Einzelbelastung von Wohnungseigentümern
- Kreditaufnahme
Schlüssigkeitskontrolle
Mehrhausanlagen
Umsatzsteuer
Optionale Bestandteile
- Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage
- Darstellung der Bankkonten
- Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen
Vermögensbericht
- Bestand der Erhaltungsrücklage und weiterer Rücklagen
- Darstellung des vorhandenen Vermögens
- Forderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer
- Forderungen gegen Dritte
- Verbindlichkeiten der Gemeinschaft
- Darstellung sonstiger Vermögensgegenstände
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter
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- Unterlagen