Das Wohnungseigentumsgesetz wird in weiten Bereichen grundlegende Änderungen erfahren. Allerdings haben die Reaktionen der Verbände und die Expertenanhörung im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens gezeigt, dass Nachbesserungsbedarf besteht. Der Gesetzentwurf wird daher im Laufe der parlamentarischen Sommerpause geprüft und überarbeitet – mit welchem Ergebnis ist allerdings nicht vorhersehbar.

Inhalte des Online-Seminars

Im Fokus steht in erster Linie der Verwalter. Nach dem bisherigen Entwurf werden ihm umfassende Kompetenzen eingeräumt. Für Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung soll es keiner Beschlussfassung mehr bedürfen, Individualansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter nicht mehr geben. Sie müssen entsprechende Ansprüche gegen die Eigentümergemeinschaft geltend machen. Dieses Konzept wird aller Voraussicht nach nicht Gesetz werden. Intensiv diskutiert wird nach wie vor auch der Sachkundenachweis.

Ebenfalls in der Kritik steht die Eintragung von Beschlüssen aufgrund vereinbarter Öffnungsklausel im Grundbuch. Hier bleibt abzuwarten, ob nicht doch die Beschluss-Sammlung in ihrer jetzigen Form auch künftig noch zu führen sein wird oder aber auch Beschlüsse auf Grundlage einer gesetzlichen Öffnungsklausel der Eintragung ins Grundbuch bedürfen.

Die privilegierten Maßnahmen einer baulichen Veränderung insbesondere in Form der Barrierefreiheit und der E-Mobilität werden sicher kommen. Allerdings wird der Gesetzgeber, mit Blick auf die Kostenverteilung bei Maßnahmen der baulichen Veränderung, noch nachbessern müssen.

Anfechtungsklagen werden sich künftig gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer richten müssen. Neben Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung werden die Verwalter jährlich auch einen Vermögensbericht erstellen müssen. Hieran dürfte sich wohl nichts mehr ändern.

Über diese speziellen Themen hinaus bietet Ihnen diese Schulung einen Überblick zu sämtlichen geplanten Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes.

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Video | Stand 18.08.2020
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