Seit dem 29.7.2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen für die Immobilienverwaltung mit sich: Was ist mit der 65 % Erneuerbare-Energien-Vorgabe? Welche Heizungsarten sind nach den Neuregelungen zulässig? Was ist die sogenannte Bio-Treppe und wie funktioniert die CO2-Kostenaufteilung? Welche Anforderungen bestehen an die Sanierung von Bestandsgebäuden?

In diesem Online-Seminar beantworten unsere Referenten Rechtsanwalt Alexander C. Blankenstein und Rechtsassessor Justin Denk diese und weitere Fragen. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuregelungen durch das GModG 2026 mitsamt einer Einordnung der praktischen Auswirkungen sowie wichtigen Tipps und Hinweisen für Ihre Immobilienverwaltung.

Inhalte des Online-Seminars

  • Neuregelungen durch das GModG 2026
    • Wegfall der 65 % Erneuerbare-Energien-Vorgabe
    • Zulässige Heizungsarten nach dem GModG 2026
    • Bio-Treppe und CO2-Kostenaufteilung
    • Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden nach dem GModG 2026
  • Praktische Auswirkungen durch das GModG 2026
    • Mietrechtliche Folgen
    • Wohnungseigentumsrechtliche Folgen
    • Tipps und Hinweise für Ihre Immobilienverwaltung

Zielgruppen

  • Immobilienverwalter
  • Mietverwalter
  • Wohnungseigentumsverwalter
  • Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht
  • Mitarbeiter von Wohnungsgenossenschaften
  • Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen
  • Entscheidungsträger:innen in Wohnungsunternehmen bzw. größeren Immobilienverwaltungen

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Online-Seminar
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Video | Stand 06.10.2026
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ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)