Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 (GModG) brachte unter anderem Änderungen beim CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Gemäß § 2 Abs. 3 regelt das CO2KostAufG nunmehr auch die Aufteilung der Kosten, die bei Wohnraummietverhältnissen beim Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 Abs. 1 GModG für die hiernach verpflichtend anteilig zu nutzenden Brennstoffe sowie der Netzentgelte nach § 40 Abs. 3 Nr. 4 EnWG anfallen. Der neu eingeführte § 43 Abs. 1 GModG enthält dabei Vorgaben für die sogenannte Bio-Treppe, welche die stufenweise Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe vorgibt.
In diesem Online-Seminar erläuert Ihnen Rechtsassessor Justin Denk, welche Heizungsanlagen betroffen sind, welche Vorgaben und Fristen im Zusammenhang mit der Bio-Treppe bestehen und welche Einzelheiten bei der CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter zu beachten sind. Sie erhalten praxisnahe Anschauungsbeispiele sowie wichtige Tipps und Hinweise, um die Neuregelungen in der Immobilienverwaltung direkt umsetzen zu können.
Inhalte des Online-Seminars
- Bio-Treppe nach dem GModG 2026
- Anwendungsbereich und Funktionsweise
- Vorgaben und Fristen des § 43 Abs. 1 GModG
- Kostentragungsfolgen je nach Brennstoffwahl
- CO2-Kostenaufteilung
- Verhältnis zum bisherigen Stufenmodell und Übergangsregelungen
- Ermittlung der CO2-Kostenanteile und Einbindung in die Betriebskostenabrechnung
- Sonderfall Heizungshavarie
- Härtefallregelung des § 5d CO2KostAufG
- Praktische Tipps und Hinweise für die Immobilienverwaltung
Zielgruppen
- Immobilienverwalter
- Mietverwalter
- Wohnungseigentumsverwalter
- Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht
- Mitarbeiter von Wohnungsgenossenschaften
- Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen
- Entscheidungsträger:innen in Wohnungsunternehmen bzw. größeren Immobilienverwaltungen
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Aufzeichnung
- Unterlagen