Ein häufiger Streitpunkt beim Auszug des Mieters ist, ob eine Verschlechterung der Mietsache noch unter den vertragsgemäßen Gebrauch fällt oder bereits eine Beschädigung vorliegt. Diese Unterscheidung ist insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wichtig.

Das Seminar vermittelt praxisnah, wie der vertragsgemäße Gebrauch bestimmt wird und welche Kriterien bei der Bewertung von Schäden maßgeblich sind. Im Fokus stehen dabei außerdem Beweisfragen: Wer muss im Streitfall was beweisen und wie dokumentieren Sie diese gerichtsfest? Sie erfahren außerdem, welche Möglichkeiten Sie bei festgestellten Schäden haben und wie Sie Ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen.

Die Teilnehmer erhalten konkrete Empfehlungen für das Vorgehen im Schadensfall sowie Hinweise zur Vermeidung typischer Fehlerquellen. Fragen können jederzeit eingebracht werden.

Inhalte des Online-Seminars

  • Abgrenzung vertragsgemäßer Gebrauch vs. Beschädigung
  • Beweisfragen: Wer muss was beweisen und wie?
  • Rechtliche Möglichkeiten bei Schäden
  • Rechtssicheres Vorgehen bei der Geltendmachung von Ansprüchen

Zielgruppen

  • Immobilienverwalter
  • Mietverwalter

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

Online-Seminar | Mo, 16.11.2026 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)