Die BaFin hat mit Veröffentlichung ihres Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bereits Ende 2019 ESG-Risiken (Environmental, Social & Governance) als Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht adressiert. Spezifische bankaufsichtliche Vorgaben sollen nun als Teil der kommenden MaRisk-Novelle eingeführt werden. Die EZB-Bankenaufsicht prüft aktuell die Umsetzung ihrer Anforderungen zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken aus dem Jahr 2020 als Teil des SREP und hat im Jahr 2022 einen umfangreichen Klimarisikostresstest für die ihrer direkten Aufsicht unterliegenden Banken durchgeführt. Mit einem im März 2022 veröffentlichten Bericht hat die EZB-Bankenaufsicht bei diesen Banken bereits gravierende Mängel bei der Offenlegung von Klimarisiken festgestellt.  

Aktuell entwickelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) EU-weit einheitliche Vorgaben zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken und Vorschläge zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei den Mindesteigenkapitalanforderungen. Zudem werden auf Basis der im Herbst 2021 veröffentlichten Legislativvorschläge der EU-Kommission zur CRR und CRD zahlreiche Neuerungen zur Berücksichtigung ESG-Risiken sowohl bezüglich dem Risikomanagement als auch der Offenlegung von ESG-Risiken diskutiert.

Inhalte des Online-Seminars
  • Vorgaben der BaFin zu Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den neuen MaRisk
  • Vorgaben auf EU-Ebene der EZB Bankenbankaufsicht, Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und im Rahmen der laufenden Überarbeitung von CRR und CRD
  • ESG-Risikosteuerung durch Risikoinventur, Stresstesting und Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditrisikomanagement sowie  in Zielportfolio, Risikoappetit und Strategie
  • Lieferkettengesetzgebung in Deutschland (LkSG) und kommende Vorgaben auf EU-Ebene
  • Einführung in die EU-Taxonomie und Offenlegungsanforderungen zu Nachhaltigkeitsrisiken gemäß NFRD/CSRD sowie Säule III Offenlegungsanforderungen

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Video | Stand 15.09.2022
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