In Deutschland wurden im Jahr 2021 mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, der Novellierung der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sowie dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) und der MaRisk-Novelle die rechtlichen Vorgaben zur IT-Risikomanagement der kritischen Infrastrukturen (Kritis) im Allgemeinen und der Banken im Besonderen verschärft. Damit kann die Bankenaufsicht im Zusammenspiel mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besser auf Schwachstellen in der IT-Sicherheit reagieren und nun auch Auslagerungsunternehmen, die wesentliche Dienstleistungen für den Bankensektor erbringen, stärker überwachen. Nicht zuletzt durch die russische Aggression gegenüber der Ukraine ist aktuell die Gefährdung des deutschen Bankensektors gegenüber Cyberrisiken weiterhin zunehmend. Hierzu kann nun die in diesem Jahr anstehende Finalisierung des Digital Operational Resilience Act auf EU-Ebene den Rechtsrahmen weiter adjustieren, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und anderer Wirtschaftssektoren auf EU-Ebene gegenüber Bedrohungen der IT-Sicherheit weiter zu stärken.
Inhalte des Online-Seminars
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Kerninhalte des Digital Operational Resilience Act (DORA), betroffene Unternehmen und Umsetzungszeitraum
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Zusammenspiel zwischen DORA, KWG, BAIT, MaRisk sowie Vorgaben im IT-Sicherheitsgesetz / BSI-Gesetz / Kritis-Verordnung zur kritischen Infrastruktur
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Möglichkeiten für eine frühzeitige und ressourcensparende Umsetzung der DORA-Vorgaben im Bankensektor
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