Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von mittelständischen Personengesellschaften verbessern. Dies soll durch die Einführung einer Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer erreicht werden.

Inhalte des Online-Seminars

Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) sollen alle Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften beantragen können, mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 wie eine Körperschaft besteuert zu werden.

Bereits jetzt lässt sich sagen, dass der Beratungsaufwand in den Steuerabteilungen bzw. bei den betreuenden Steuerberatern hoch sein wird. Nicht nur die unmittelbaren, sondern gerade auch die mittelbaren Folgewirkungen auf Ebene von Gesellschaft und Gesellschafter machen eine intensive Befassung mit den Änderungen durch das KöMoG erforderlich und dürften die Branche auch unter zeitlichen Gesichtspunkten herausfordern.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das neue Recht und vertieft die folgenden Aspekte

  • Voraussetzungen der Option
    • Unwiderruflicher Antrag
    • Antragsberechtigung
  • Rechtsfolgen der Option
    • Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft für Zwecke des Ertragsteuerrechts
    • Fiktiver Formwechsel und Voraussetzungen der Steuerneutralität
    • Insbesondere: Umgang mit wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens
    • Sperrfristverstrickung des Anteils an der optierenden Gesellschaft
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Geschäftsführer
  • Steuerexperten in Unternehmen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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