Die internationale Mobilität von Arbeitnehmern und Privatpersonen nimmt stetig zu. Damit einher gehen erhebliche steuerliche Risiken, die im Falle eines steuerlichen Wegzugs und der damit verbundenen Abschlussbesteuerung drohen. Steuerberater haben Risiken zu identifizieren und auf diese hinzuweisen, um Haftungsfälle zu vermeiden.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Wegzugsbesteuerung und stellt anhand praktischer Fälle dar
- welche Personen von der Wegzugsbesteuerung erfasst werden,
- was unter einem steuerlichen „Wegzug“ zu verstehen ist,
- wie die Wegzugssteuer ermittelt und erhoben wird und welche Wahlrechte für Steuerpflichtig bestehen,
- wie Steuerpflichtige trotz der Wegzugsbesteuerung rechtssicher ins Ausland verziehen können,
- wie Sie als Berater Fallstricke und Haftungsrisiken vermeiden.
Inhalte des Online-Seminars
Allgemeine Einführung
- Sinn und Zweck der Wegzugsbesteuerung
- Wegzugsbesteuerung als Teil der Entstrickungsbesteuerung
- Abgrenzung zu anderen Vorschriften / Regelungsbereichen
Tatbestandsvoraussetzungen der Wegzugsbesteuerung
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Die einzelnen Wegzugstatbestände des § 6 AStG
- Sonderfall: passive Entstrickung
Festsetzung und Erhebung der Wegzugssteuer
- Berechnung der Wegzugssteuer
- Fälligkeit der Wegzugssteuer
- Ratenzahlungskonzept
- Sonderfall: Wegzug in die Schweiz
- Sonderfall: nachträgliche Wertminderungen
Temporärer Wegzug
- Definition des vorübergehenden Wegzugs
- Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr
- Sperrgründe für Entfallen der Wegzugssteuer
- Mögliche Dauerstundung bei temporärem Wegzug
Verfahren
- Erklärungs- und Anzeigepflichten
- Anträge und Fristen
- Nachgelagerte Mitwirkungspflichten
Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten
- Vermeidung von Doppelbesteuerung von Wegzugssteuer und nachgelagerten Beteiligungserträgen
- Doppelbelastung mit Wegzugssteuer und Erbschaftsteuer
- Ausgewählte Gestaltungen zur Vermeidung des Tatbestands der Wegzugsbesteuerung
Zielgruppen
- Steuerberater
- CFO / Leiter Rechnungswesen
- Steuerexperten in Unternehmen
- Fachanwälte für Steuerrecht
- Mitarbeiter in der Finanzverwaltung
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
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