Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt die Abgeltungsteuer. Häufig hört man deshalb, dass alles ganz einfach ist: Banken ziehen von den Erträgen die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % ab und damit ist die Steuer dann auch erledigt.
Während dies oft so sein mag, gibt es doch auch eine Reihe von Besonderheiten, die bei der Besteuerung von privaten Kapitalerträgen zu beachten sind. So kann es durchaus sinnvoll oder erforderlich sein, für Kapitalerträge die Anlage KAP zur Steuererklärung abzugeben. Auf die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung wird eingegangen.
Wir beleuchten diese und weitere steuerliche Fragen der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Insbesondere geht Ihr Referent auf folgende Themen ein:
Inhalte des Online-Seminars
- Kapitalvermögen (Aktien, Zinspapiere, Fonds, Derivate)
- Laufende Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Investmenterträge)
- Veräußerungsgewinne und -verluste
- Werbungskosten und Sparer-Pauschbetrag
- Sondersteuersatz von 25 % und individueller Steuersatz (Günstigerprüfung)
- Besonderheiten bei der Verlustverrechnung
- Abgeltungsteuer und Veranlagung
- Kirchensteuer
Hinweis: Kryptowährungen und deren Besteuerung sind nicht Inhalt des Online-Seminars.
Zielgruppen
- Steuerberater
- Steuerfachwirte
- Steuerfachangestellte
- Fachanwälte für Steuerrecht
- Mitarbeiter in der Finanzverwaltung