Bei der Erstellung der Jahressteuererklärung für 2023 besteht für den Unternehmer die letzte Möglichkeit, die schon in den Voranmeldungen erklärten Umsätze einer Überprüfung zu unterziehen.
Änderungen der Jahressteuererklärung 2023 standen insbesondere unter dem Einfluss der Einführung des neuen Nullsteuersatzes aber auch der Wegfall der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 23 UStG muss berücksichtigt werden.
Es werden anhand des Formulars die wichtigsten Positionen erläutert und die Brennpunkte des Umsatzsteuerrechts 2023/2024 besprochen, insbesondere:
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