ESRS E1 dürfte zu einem der Themenstandards gehören, die Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung mit am häufigsten adressieren. Einen Teil dieser Vorgaben stellt die CO₂-Bilanzierung dar. Als große Herausforderung gilt insbes. die Datenerhebung. Die Berichterstattung erfolgt in der Regel auf Basis der Vorgaben des Greenhouse Gas (GHG) Protocol, welches die Erfassung von CO₂-Emissionsquellen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 vorgibt.
Auch die Berichterstattung über Übergangspläne zum Klimaschutz – sofern solch ein Transitionsplan vorhanden ist – wird von den ESRS gefordert. Ein erster Entwurf, wie dies umgesetzt werden kann, wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Anfang November 2024 veröffentlicht. Darauf soll noch im Dezember 2024 der Bericht der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen folgen, welcher Finanzmarktteilnehmer helfen soll, die Kernelemente eines Übergangsplans zu bewerten, und der EU-Kommission Empfehlungen geben soll, wie Unternehmen bei der Entwicklung solider Übergangspläne unterstützt werden können.
Inhalte des Online-Seminars
- Einordnung von ESRS E1 in die Vorgaben der CSRD und in die ESRS
- Angabepflichten zur CO₂-Bilanzierung nach ESRS E1
- Datenerhebung als große Herausforderung
- Vorgaben des Greenhouse Gas (GHG) Protocol
- Erfassung der CO₂-Emissionsquellen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3
- Beispiele aus der Berichterstattungspraxis
- Angabepflichten des ESRS E1 zum Übergangsplan für den Klimaschutz
- Berichterstattung zu Übergangsplänen zum Klimaschutz
- Erkenntnisse des EFRAG-Berichts vom November 2024
- Erkenntnisse des Berichts der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
- Beispiele aus der Berichterstattungspraxis
Zielgruppen
- Sustainability Manager
- CFO / Leiter Rechnungswesen
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
- Controller
- Unternehmensberater
- Klimaschutzbeauftragte
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.
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