​Die überfällige Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zum 1.7.2025 bringt umfassende Anpassungen mit sich, die auf eine Erhöhung der Vergütung, eine Vereinfachung der Handhabung sowie diverse Klarstellungen abzielen. Durch Angleichung an das Rechtsanwaltsvergütungsrecht und Anpassung der Gebührenstrukturen soll ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einer gerechten Vergütung für Steuerberater und den Interessen der Mandanten hergestellt werden.

Da Steuerberatungskanzleien besonders in den letzten Jahren einen deutlichen Kostenanstieg verzeichnet haben, werden die Steuerberatergebühren angehoben: Wertgebühren steigen um 6 % und Betragsrahmengebühren um 9 %. Außerdem gibt es eine höhere Zeitgebühr, die aber künftig je angefangener Viertelstunde zu berechnen ist. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie die Regeln für Vergütungsvereinbarungen werden den Vorschriften für Rechtsanwälte angeglichen und um wichtige Klarstellungen ergänzt.

Inhalte des Online-Seminars

Außerdem werden folgende Änderungen in der StBVV vorgenommen:

  • Die bislang bestehenden Beschränkungen und Verbote bei Pauschalvergütungsvereinbarungen (§ 14 StBVV) entfallen.
  • Für einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft wird ein neuer Gebührentatbestand eingeführt.
  • Einführung einer Betragsrahmengebühr für Mitteilungen von elektronischen (Kassen-)Aufzeichnungssystemen und Sicherheitseinrichtungen nach § 146a Abs. 4 AO.
  • Definition des Gegenstandswerts bei der Buchführung in Abhängigkeit von der jeweiligen Gewinnermittlungsart.
  • Aufnahme eines Gebührentatbestands für die Mindeststeuererklärung und für den Mindeststeuer-Bericht.
  • Klarstellende Regelungen zur Anwendung der Zeitgebühr bei Anzeigen nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und bei Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung.
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Geschäftsführer
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • Fachanwälte für Steuerrecht

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