Nachdem nunmehr die Kassen-Nachschau durch das Finanzamt möglich ist, wird diese Art der Prüfung immer häufiger bei steuerpflichtigen bargeldintensiven Betrieben durchgeführt. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich hieraus? Worauf ist gesondert zu achten, damit es nicht zu unerfreulichen Hinzuschätzungen im Anschluss an die Kassen-Nachschau kommt?
Die unangekündigte Kassen-Nachschau ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung. In formeller Hinsicht handelt es sich um keine Außenprüfung. Werden dabei jedoch Mängel festgestellt, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Lediglich soweit sich digitale Unterlagen des Steuerpflichtigen bei einem Dritten, z. B. dessen Steuerberater, befinden, wird eine Außenprüfung mit angemessener Frist angekündigt.
In dem Online-Seminar werden insbesondere die folgenden Punkte behandelt:
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