Bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten besteht trotz gesetzlicher Regelungen und einschlägiger Rechtsprechung nach wie vor Unsicherheit und ein entsprechend hoher Beratungsbedarf. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 ergingen gleich drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, deren Vorgaben bei der Erstellung der Vorsorgedokumente beachtet werden müssen. Ziel dieses Seminars ist es, Gestaltungssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu vermitteln. Bedeutung und Durchsetzbarkeit  von Patientenverfügungen werden im medizin- und betreuungsrechtlichen Kontext erörtert und praktische Hinweise zur Vermeidung von Umsetzungsproblemen gegeben. Hierzu gehören auch die zu ziehenden rechtlichen Konsequenzen bei einer Missachtung des Patientenwillens oder der Pflicht zur Indikationsstellung. Aufgrund der hohen Aktualität werden zur Abrundung  die Formen der Sterbehilfe abgegrenzt und die Entwicklungen in der Rechtsprechung hierzu, allen voran die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB vom 26.2.2020, beleuchtet.

Inhalte des Online-Seminars
  • Grundsätze des Behandlungsrechts
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorsorgevollmachten
  • Willensermittlung im betreuungsrechtlichen Kontext
  • Gestaltungsanforderungen an Patientenverfügungen
  • Regelungsbereiche von Patientenverfügungen
  • Durchsetzung des Patientenwillens als Mandat
  • Rechtliche Konsequenzen bei Behandlung entgegen Indikation und/oder Patientenwille
  • Abgrenzung der Formen von Sterbehilfe
  • Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod als Grundrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Suizidbeihilfe und § 217 StGB

 

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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