(Über-)Therapie am Lebensende - mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung selbstbestimmt bis zuletzt

Bei der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten besteht trotz gesetzlicher Regelungen und einschlägiger Rechtsprechung nach wie vor Unsicherheit und ein entsprechend hoher Beratungsbedarf. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 ergingen gleich drei relevante Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, deren Vorgaben bei der Erstellung der Vorsorgedokumente beachtet werden müssen. 

Ziel dieses Vortrags ist es, Gestaltungssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu vermitteln.

Inhalte des Online-Seminars

Bedeutung und Durchsetzbarkeit von Patientenverfügungen werden im medizin- und betreuungsrechtlichen Kontext erörtert und praktische Hinweise zur Vermeidung von Umsetzungsproblemen gegeben. Hierzu gehört auch die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen bei einer Missachtung des Patientenwillens oder der Pflicht zur Indikationsstellung zu ziehen sind. Dazu erfolgt ein kleiner Ausflug in das Arzthaftungsrecht. Aufgrund der hohen Aktualität werden zur Abrundung die Formen der Sterbehilfe abgegrenzt und die Entwicklungen in der Rechtsprechung hierzu, allen voran die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB vom 26.2.2020, beleuchtet. Abschließend erfolgt ein kurzer Blick auf den Stand der gesetzgeberischen Bestrebungen zur Neuregelung des assistierten Suizids.

Themen im Überblick:
 

  • Grundlagen des Behandlungsrechts: Indikation und Patientenwille
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorsorgevollmachten
  • Willensermittlung im betreuungsrechtlichen Kontext
  • Gestaltungsanforderungen an Patientenverfügungen
  • Regelungsbereiche von Patientenverfügungen
  • Durchsetzung des Patientenwillens als Mandat
  • Rechtliche Konsequenzen bei Behandlung entgegen Indikation und/oder Patientenwille
  • Haftung bei Behandlungsfehlern
  • Abgrenzung der Formen von Sterbehilfe
  • Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod als Grundrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Suizidbeihilfe und § 217 StGB
Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Sozialrecht
  • Fachanwälte für Erbrecht
  • Fachanwälte für Familienrecht

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
Online-Seminar
Anmelden
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Aufzeichnung
Anmelden
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen