Welche Behandlung soll im Fall einer schweren Erkrankung stattfinden? Soll alles ausgeschöpft werden, was die moderne Medizin kann? Welches Pflegeheim soll es sein, wenn es sein muss? Wer kümmert sich um die Post, die Wohnung und finanzielle Angelegenheiten, wenn man es selbst nicht mehr kann?

Dies sind nur einige der Fragen, die immer mehr Menschen beschäftigen.  Der Beratungsbedarf ist enorm. Viele wissen nicht, dass auch eine lebensverlängernde Behandlung eine Körperverletzung ist, die beendet werden muss, wenn sie nicht mehr indiziert ist oder dem Willen des Patienten widerspricht. Wie aber ist der Wille des Patienten zu ermitteln und umzusetzen? Was gilt es bei der Auswahl eines Vertreters und dessen Handeln zu beachten? Wann bedarf der Behandlungsabbruch einer gerichtlichen Genehmigung?

Ziel dieses Vortrags ist es, diese und weitere Fragen zum Thema Vorsorge und Patientenrechte zu klären. Eingebettet in das System des Behandlungsrechts werden orientiert an der einschlägigen BGH-Rechtsprechung Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten als wertvolle Instrumente einer selbstbestimmten Lebensführung bis zuletzt betrachtet. Berücksichtigung finden hierbei auch die Neuerungen, die die Betreuungsrechtsrechtsreform im Jahr 2023 gebracht hat, insbesondere das neue Ehegattenvertretungsrecht. Zudem werden praktische Hinweise zur Vermeidung von Durchsetzungsschwierigkeiten gegeben. Hierzu gehört auch die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen eine Missachtung des Patientenwillens hat. Erhellend erfolgt hierzu ein kleiner Exkurs in das Arzthaftungsrecht. Aufgrund der weiter hohen Aktualität werden zur Abrundung die Formen der Sterbehilfe dargestellt und das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Ende dargestellt. Zum Schluss erfolgt ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur Suizidhilfe. Hier nimmt die Judikative ihre Verantwortung ernst und es gibt erste Verurteilungen von Suizidhelfern, die nicht freiverantwortlichen Menschen in den Tod geholfen haben.

Inhalte des Online-Seminars
  • ​Grundlagen des Behandlungsrechts: Indikation und Patientenwille
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorsorgevollmachten
  • Willensermittlung im betreuungsrechtlichen Kontext
  • Relevantes zur Betreuungsrechtsreform
  • Gestaltungsanforderungen und Regelungsoptionen bei Patientenverfügungen
  • Durchsetzung des Patientenwillens als Mandat
  • Rechtliche Konsequenzen bei Behandlung entgegen Indikation und/oder Patientenwille
  • Haftung bei Behandlungsfehlern
  • Systematik der Formen von Sterbehilfe
  • Das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod
  • Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Suizidbeihilfe

 

Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO:

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

In diesem Live-Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.

Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Fachanwälte für Erbrecht

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

Online-Seminar | Di, 17.09.2024 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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