Der Vortrag betrachtet die zivilrechtlichen Unterschiede verschiedener Personen- und Kapitalgesellschaften und hebt die Charakteristika der zur Verfügung stehenden Rechtsform-Alternativen hervor. Dadurch leistet er einen Beitrag für eine interessengerechte Rechtsformwahl.
Auch wenn die Unterschiede der verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften auf den ersten Blick offensichtlich erscheinen mögen, zeigt sich bei näherem Hinsehen, dass der Teufel im Detail liegt. Diese kleinen Unterschiede können die Wahl für oder gegen eine bestimmte Rechtsform allerdings erheblich beeinflussen. Beispielhaft seien etwa unterschiedlich weit reichende Publizitätspflichten genannt. Zudem werden kompliziert anmutende Rechtsform-Alternativen wie die Societas Europaea (SE) bisweilen vorschnell als unpraktikabel verworfen. Dem möchten wir begegnen, indem wir die Unterschiede der relevanten Rechtsform-Alternativen aufzeigen und ihre jeweiligen Vorzüge betonen. 

Inhalte des Online-Seminars

​Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften bei

  • Gründung und Außenverhältnis;
  • Organen und Vertretung;
  • ​Willensbildung und Innenrecht; und
  • Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten.
Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Geschäftsführer
  • Unternehmensjuristen
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

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Video | Stand 20.02.2025
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.