Auch eine lebensverlängernde Behandlung ist eine Körperverletzung, die der Rechtfertigung bedarf. Fällt die Rechtfertigung weg, weil die Behandlung z. B. nicht mehr dem Willen des Patienten entspricht, muss sie beendet werden. Wie aber wird der Wille des Patienten ermittelt und umgesetzt? Was gilt es beim Vertreterhandeln zu beachten? Wann bedarf der Behandlungsabbruch einer gerichtlichen Genehmigung? Ziel dieses Seminars ist es, diese und weitere Fragen zum Thema Vorsorge und Patientenrechte zu klären. Eingebettet in das System des Behandlungsrechts werden deshalb orientiert an der einschlägigen BGH-Rechtsprechung Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten als wertvolle Instrumente einer selbstbestimmten Lebensführung bis zuletzt betrachtet. Berücksichtigung finden hierbei auch die Neuerungen, die die Betreuungsrechtsreform zum Januar 2023 gebracht hat, insbesondere das neue Ehegattenvertretungsrecht. Zudem werden praktische Hinweise zur Vermeidung von Durchsetzungsschwierigkeiten gegeben. Hierzu gehört auch die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen bei einer Missachtung des Patientenwillens zu ziehen sind. Erhellend erfolgt hierzu ein kleiner Exkurs in das Arzthaftungsrecht. Aufgrund der hohen Aktualität werden zur Abrundung die Formen der Sterbehilfe systematisch abgegrenzt und die neueste Rechtsprechung zum Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Ende, besprochen. Abschließend erfolgt ein kurzer Blick auf den Stand der laufenden Debatte zur gesetzgeberischen Neuregelung der Suizidhilfe, wo sich aktuell ein liberaler und ein konservativer Gesetzesvorschlag gegenüberstehen.
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