Ab dem 1.1.2024 haben sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 GwG).
Inhalte des Online-Seminars
Das Geldwäschegesetz regiert inzwischen allumfassend in nahezu alle Lebensbereiche hinein. Und die Regelungsdichte wird eher höher. Die gesetzlichen Vorschriften werden ständig geändert und verschärft.
Auch Anwältinnen und Anwälte, aber auch sonstige Beraterberufe müssen heutzutage sehr umsichtig agieren, um nicht in eine eigene Strafbarkeit zu rutschen.
In unserem Vortrag werden Sie die wesentlichen Voraussetzungen der Geldwäschevorschriften und ihre Risiken, aber auch Lösungs- und Präventionsmöglichkeiten kennenlernen:
- Rechtliche Voraussetzungen und Grundlagen
- Haftungsrisiken und -folgen
- Lösungs- und Präventionsmöglichkeiten
- Praxistipps
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO:
Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO
In diesem Live-Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.
Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.
Zielgruppe
- Rechtsanwälte

In Kooperation mit
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Aufzeichnung
- Unterlagen