Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Behörden und Kommunen ab einer bestimmten Größe dazu, Kanäle für die Meldung von Rechtsverstößen einzurichten. So sollen die Unterbindung und die Aufdeckung von Rechtsverstößen forciert werden. Zudem sollen die Melder entsprechender Verstöße („Whistleblower“) und deren Unterstützer besser geschützt werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht steht vor der Tür. Die Beschäftigungsgeber haben nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt noch drei Monate Zeit, die gesetzlich vorgesehenen Pflichten zu erfüllen.
Sie erhalten im Seminar einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und erfahren, wie die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz erfüllt werden können.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.