Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Behörden und Kommunen ab einer bestimmten Größe dazu, Kanäle für die Meldung von Rechtsverstößen einzurichten. So sollen die Unterbindung und die Aufdeckung von Rechtsverstößen forciert werden. Zudem sollen die Melder entsprechender Verstöße („Whistleblower“) und deren Unterstützer besser geschützt werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht steht vor der Tür. Die Beschäftigungsgeber haben nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt noch drei Monate Zeit, die gesetzlich vorgesehenen Pflichten zu erfüllen.
Sie erhalten im Seminar einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und erfahren, wie die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz erfüllt werden können.
Inhalte des Online-Seminars
- Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes
- Wer ist betroffen? Unternehmen und Verwaltungen in Abhängigkeit von der Größe
- Besonderheiten im öffentlichen Dienst
- Wer ist verantwortlich? Die Rolle von Führungskräften und Compliance-Beauftragten
- Was ist zu tun? Technische und organisatorische Möglichkeiten im Überblick
- Wie geht man vor? Einstieg – Umsetzung – Rollout inklusive Beschäftigtenschulung
- Sanktionen durch „externe Stelle“
- Entschädigung und Schadenersatz
- Beweislastumkehr
- Ahndung als Ordnungswidrigkeit: Geldbuße bis 50.000 €
Zielgruppen
- Personalleiter
- Betriebs- und Personalräte
- Rechtsanwälte
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- Aufzeichnung
- Unterlagen