​Der Vortrag beleuchtet typische Fallstricke im Familienrecht anhand praxisnaher Konstellationen. Weiter wird aufgezeigt, wie Fallstricke durch gezielte Antragsgestaltung vermieden werden können. Im Fokus stehen unter anderem strategisch relevante Anträge in Trennungs- und Scheidungsverfahren, Kindschaftssachen, sowie Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren. Anhand von Formulierungsbeispielen und aktueller Rechtsprechung werden Gestaltungsspielräume, taktische Überlegungen und prozessuale Besonderheiten herausgearbeitet. Die Veranstaltung richtet sich an im Familienrecht tätige Rechtsanwält:innen und soll helfen, häufige Fehlerquellen zu erkennen und die eigene Antragspraxis rechtssicher und effizient zu optimieren.

Inhalte des Online-Seminars

  • ​Anträge im Trennungsverfahren
  • Anträge im Scheidungsverfahren
  • Anträge in Kindschaftssachen
  • Anträge im Unterhaltsverfahren
  • Anträge im Zugewinnausgleichsverfahren

Zielgruppen

  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Familienrecht
Online-Seminar | Di, 15.09.2026 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 15.09.2026
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.