​Die fortschreitende Internationalisierung von Sachverhalten stellt den im Familienrecht tätigen Praktiker vor Herausforderungen in der täglichen Mandatsbearbeitung. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Grundlagen des internationalen Privatrechts. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Ehescheidungen sowie Kindschaftssachen mit Auslandsbezug. Beide Seminare können unabhängig voneinander gebucht werden.

Teil 2 findet am 27.03.2025 statt.

Inhalte des Online-Seminars
  • Querschnitt durch die im europäischen Familienrecht relevanten Rechtsnormen im EGBGB, Abkommen und europäischen Verordnungen, darunter
    • Brüssel-IIb-Verordnung
    • ROM-III-Verordnung
    • HKÜ, K​SÜ, ESÜ

Methoden 

  • Grundlagendarstellung
  • Fallbeispiele
  • Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Familienrecht
Online-Seminar | Do, 06.02.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 06.02.2025
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.