Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Behörden und Kommunen ab einer bestimmten Größe künftig dazu, Kanäle für die Meldung von Rechtsverstößen einzurichten. So sollen die Unterbindung und die Aufdeckung von Rechtsverstößen forciert werden. Zudem sollen die Melder entsprechender Verstöße („Whistleblower“) und deren Unterstützer besser geschützt werden. Für die Umsetzung in nationales Recht bis spätestens 17.12.2021 hat die Politik den Entwurf zum sog. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) vorgelegt.
Unser Referent, RA Stefan-Marc Rehm, stellt die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und deren Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und erfahren, wie die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz erfüllt werden können. Dazu skizziert Herr Rehm technische und organisatorische Maßnahmen für eine inhaltlich korrekte und gleichzeitig wirtschaftliche Umsetzung.
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.