Zum 1.1.2022 sind im deutschen Kaufrecht zahlreiche Neuregelungen und Veränderungen in Kraft getreten, wodurch das bisherige Kaufrecht weitreichend reformiert wird.

Aufgrund der Entwicklung des technischen Fortschritts in den letzten Jahren sowie der Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 ist eine Modernisierung des derzeit noch geltenden Kaufrechts in Deutschland unerlässlich geworden. Bei Abschluss eines Kaufvertrages müssen ab 2022 wichtige Neuregelungen beachtet werden, die insbesondere das Verbrauchsgüterkaufrecht betreffen.

Dabei besteht eine der wichtigsten Besonderheiten in der Schaffung einer neuen Vertragsart, die den Bereich des elektronischen Handels betrifft. Die Veränderungen wirken sich nicht nur auf den Vertragsschluss als solchen aus, sondern haben auch Auswirkungen auf die weitere Vertragsdurchführung, vor allem bei der Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche.

In diesem Vortrag erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Veränderungen im Kaufrecht und ihre Bedeutung für die Praxis.

Inhalte des Online-Seminars
  • Entstehung des neuen Kaufrechts: Neue Begriffe und die neue Vertragsart
  • Allgemeine Übersicht über die wichtigsten Neuregelungen
  • Die Neuregelung des Sachmangelbegriffs in § 434 BGB-neu
  • Die wichtigsten Änderungen im Verbrauchsgüterkaufrecht, insbesondere:
    • Verbraucherverträge über digitale Produkte und digitale Elemente
    • Aktualisierungspflicht
    • Stärkung der Gewährleistungsrechte
  • Praxistipps und To-Do´s

 

Zielgruppe
  • Rechtsanwälte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
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