Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind darauf ausgelegt, das Existenzminimum zu sichern. Doch nicht immer reichen die Regelbedarfe aus, um besondere Lebenssituationen und individuelle Anforderungen abzudecken. Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Leistungen oberhalb der Regelbedarfe zu gewähren. Diese Zusatzleistungen umfassen Mehrbedarfe und Einmalbedarfe, die in spezifischen Situationen anerkannt werden können. Im Seminar werden die verschiedenen Arten von Zusatzbedarfen detailliert vorgestellt, ergänzt durch relevante Gerichtsentscheidungen, die für die Praxis von Bedeutung sind.
Inhalte des Online-Seminars
Das Seminar legt einen besonderen Fokus auf die einzelfallbezogene Vorschrift des § 21 Absatz 6 SGB II, die seit dem 1. Januar 2021 auch die Anerkennung von einmaligen Bedarfen ermöglicht. Hierbei werden praktische Anwendungsfälle, wie die Übernahme von Fahrkosten im Rahmen der Ausübung von Umgangsrechten sowie der Mehrbedarf für Schulbücher, näher beleuchtet.
Darüber hinaus werden die Einmalleistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II thematisiert, die gezielt zur Ergänzung der Regelbedarfe dienen. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Bedarfe und praxisnahe Beispiele.
Zielgruppen
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
- Fachanwälte für Sozialrecht