Einer für alle.

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsförderung, Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Für alle Rechtsgebiete des Sozialrechts stellt § 45 SGB X die zentrale Vorschrift für die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte dar.

Für denjenigen, der im Sozialrecht arbeitet, ist es Pflicht, nicht nur Grundkenntnisse, sondern auch vertieftes Wissen über die Korrekturvorschriften der §§ 44 ff. SGB X zu haben. Ohne die Formalien zu beherrschen, eine inhaltlich richtige Entscheidung umzusetzen, ist der Verwaltungsakt spätestens vor Gericht zum Scheitern verurteilt.

Nach dem ersten Teil der Veranstaltung „§ 44 SGB X – Das Überprüfungsverfahren“ schließt diese Veranstaltung nahtlos mit der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte an.

Inhalte des Online-Seminars

§ 45 SGB X regelt die formellen Voraussetzungen für eine (teilweise) Rücknahme eines rechtswidrigen, eine Leistung begründenden Bescheides. In jedem Zweig des Sozialrechts mithin unverzichtbare Rechtsgrundlage für die Korrektur von Feststellungs- und Leistungsbescheiden.

Themen des Vortrags sind:

  • Welche Rechtsgrundlage ist einschlägig? § 45 SGB X vs. § 48 SGB X.
  • Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Rücknahme für die Vergangenheit in Betracht?
  • Wann greift zu Gunsten des Leistungsberechtigten der Vertrauensschutz?
  • Welche Fristen müssen bei der Rücknahme eines Bescheides eingehalten werden?
  • Welche Ermittlungen sind anzustellen, bevor die Rücknahme erfolgen kann?
  • Im Rahmen der Veranstaltung wird auch auf einschlägige aktuelle Rechtsprechung eingegangen.
Zielgruppen
  • Fachanwälte für Sozialrecht
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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