Die Corona-Krise hält die ganze Welt in Schach. Das öffentliche Leben ist lahmgelegt und viele Unternehmer und Inhaber müssen wegen der ausbleibenden Kunden einen mehr oder weniger erheblichen Umsatzrückgang verkraften. Um dies abzumildern, hat die Bundesregierung in einem bislang beispielslosen Schnellverfahren – erster Entwurf am 22.3. – Verabschiedung im Bundestag am 25.3. – Billigung im Bundesrat am 27.3.2020 und Verkündung im Bundesgesetzblatt ebenfalls am 27.3.2020 – das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlassen.
Das Gesetz beinhaltet zwar befristete aber dennoch erhebliche Modifikationen unter anderem des Vertragsrechts.
Inhalte des Seminars:
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.