In jedem Unternehmen gehört es zum Alltag von HR, mit Fragen der Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen konfrontiert zu sein. Dies betrifft die Vollstreckung von Lohn‑, Urlaubs‑ oder Abfindungsansprüchen durch die Arbeitnehmer, die Vollstreckung von Ansprüchen des Arbeitgebers, etwa auf Schadensersatz oder Rückforderung überzahlter Vergütungen sowie schließlich die Lohnpfändungen.

Das Seminar soll einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Phasen der Zwangsvollstreckung vermitteln. Dabei werden Stolperfallen in der Praxis beleuchtet und konkrete Handlungsempfehlungen gemacht. Dadurch soll das Seminar dabei helfen, Risiken für die Arbeitgeber vorzubeugen und sie zu vermeiden.

Eine besondere Rolle spielen für den Arbeitgeber hierbei Lohn‑ und Gehaltspfändungen, bei denen der Arbeitgeber als Drittschuldner eingebunden wird. Die steigende Verschuldung vieler Arbeitnehmer und die wirtschaftlichen Folgen der letzten Krisen haben zu einer Zunahme solcher Pfändungen geführt. Für Arbeitgeber bedeutet dies einen erheblichen administrativen Aufwand sowie Kosten‑ und Haftungsrisiken. Zum 1. Juli 2026 tritt zudem die neue Pfändungstabelle in Kraft.

Das Seminar soll Arbeitgebern dabei helfen, intern Strategien entwickeln zu können, die die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Arbeitsrecht bewältigen helfen.

Inhalte des Online-Seminars

Arbeitgeber können Schuldner, Drittschuldner oder Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung sein. Das Webinar erklärt deshalb:

  • die Grundlagen der Zwangsvollstreckung in der arbeitsrechtlichen Praxis,
  • die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers als Schuldner, Drittschuldner und Gläubiger
  • und bringt praxisnahe Beispiele für die verschiedenen Szenarien.

Zielgruppen

  • Personalreferenten
  • HR-Manager
  • Führungskräfte
  • Geschäftsführer
  • Personalleiter
  • Personalsachbearbeiter
Online-Seminar | Di, 09.06.2026 | 10:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 09.06.2026
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