Die gesamte Weltwirtschaft befindet sich in einer Phase, in der alte Strukturen verdrängt werden, weil sich immer neue Kombinationen von Produktionsfaktoren erfolgreich durchsetzen – auch in Deutschland. Denn gleich vier Megatrends – Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Demografischer Wandel, Digitalisierung – sorgen dafür, dass Altbewährtes infrage gestellt wird und zahlreiche Unternehmen von enormen Veränderungen betroffen sind. Im Rahmen dieser Veränderungsprozesse soll mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung der Zugang zu beruflichen Weiterbildungsangeboten gestärkt werden.
Inhalte des Online-Seminars
Verschaffen Sie sich in diesem Online-Seminar einen kompakten Überblick über die Kerninhalte dieses Gesetzes:
Qualifizierungsgeld bietet im Rahmen einer Freistellung für eine Weiterqualifizierung, eine Lohnersatzleistung auf dem Niveau des Kurzarbeitergeldes, um Arbeitsplätze zu sichern:
- Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und der arbeitsrechtlichen Regelungen
- Kompaktübersicht der betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen
- Berechnung des Qualifizierungsgeldes
- Antrag und Erstattung des Qualifizierungsgeldes bei der Agentur für Arbeit – dargestellt an Praxisfällen
- Besonderheiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht – insbesondere die korrekte Behandlung von Zuschussbeträgen zum Qualifizierungsgeld
Weiterbildungsförderung Beschäftigter:
- Attraktivere und erleichterte Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten nach § 82 SGB III
Ausbildungsgarantie:
- Außerbetriebliche Berufsausbildung: „Unterstützungs“-Angebot von außerbetriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen ab dem 1. August 2024 angeboten
- Berufsorientierungspraktikum: 6-wöchige betriebliche Praktika für ausbildungssuchende junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben
- Mobilitätszuschuss: Förderung für junge Menschen, die ihren bisherigen Wohnort wegen einer Berufsausbildung verlassen haben
- Einstiegsqualifizierung: Die bestehende Einstiegsqualifizierung wird flexibilisiert
Weiterbildung während Kurzarbeit:
- Verlängerung der 50-prozentigen Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitgeber bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit von Beschäftigten nach § 106a SGB III bis zum 31. Juli 2024
Zielgruppen
- Personalleiter
- Personalreferenten
- Personalsachbearbeiter
- HR-Manager
- Geschäftsführer
- Entgeltabrechner
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
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