Alle Arbeitsverhältnisse enden irgendwann. Am häufigsten enden Arbeitsverhältnisse durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Um eine möglichst rechtssichere Kündigung auszusprechen oder die vielen Vorteile der einvernehmlichen Beendigung nutzen zu können, müssen arbeitsrechtliche, aber auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das Seminar zeigt Voraussetzungen, Möglichkeiten und Spielräume für die Kündigung und einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die richtige Beendigungsform und die möglichst rechtssichere Gestaltung der Beendigung auf.

Inhalte des Online-Seminars
  • Außerordentliche Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Einvernehmliche Beendigung – Regelungsgegenstände
Zielgruppen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte
Online-Seminar | Do, 11.09.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
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Video | Stand 11.09.2025
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.