Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die Unternehmen seit seinem Inkrafttreten 2018 ordentlich auf Trapp gehalten. Auch im Jahr 2020 sorgt das BRSG weiterhin für Unruhe – ab Januar 2022 wird für einige bereits bestehende bAV-Verträge ein erneuter Pflichtzuschuss fällig und Änderungen für Geringverdiener treten bereits rückwirkend ab Januar 2020 in Kraft. Darüber hinaus ergeben sich fortwährend Fragestellungen bezüglich der korrekten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung der bAV. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick rund um die betriebliche Altersversorgung.

Inhalte des Online-Seminars

Sie erhalten durch unsere Referentin, Frau Droste-Klempp, grundlegende Kenntnisse zur bAV. Neben einem praxisnahen Überblick über die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten aller fünf Durchführungswege, erhalten Sie Sicherheit in der praktischen Umsetzung der bAV. Insbesondere erfahren Sie, für welche bAV-Verträge in welcher Höhe ein Arbeitgeber-Pflichtzuschuss durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2022 zu leisten ist und welche Besonderheiten aktuell für Geringverdiener zu berücksichtigen sind. Abgerundet wird die Darstellung durch praktische Hinweise zu den Pflichten und Risiken der Haftung für Arbeitgeber.

Auf einen Blick

  • Überblick: Durchführungswege der bAV
  • Besonderheiten in der Ansparphase
  • Änderungen im Rahmen des BRSG:
  • Erhöhung der Geringverdienergrenze
  • Erhöhung des förderfähigen Betrages für Geringverdiener
  • Ausblick 2022: Sichere Vorbereitung für den Pflichtzuschuss ab 1/2022
  • Besonderheiten in der Leistungs-/Auszahlungsphase
  • Kombinationsmöglichkeiten
  • Portabilität von bAV-Verträgen
  • Arbeitgeberpflichten und Haftungsrisiken
Zielgruppen
  • Entgeltabrechner
  • Lohnabrechner
  • HR-Manager
  • Personalleiter
  • Personalsachbearbeiter
  • Personalreferent
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • Steuerfachwirte
  • Steuerberater

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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